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Ihr Eintrag als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Info über den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwälte, die sich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nennen dürfen, mussten dafür auf diesem Gebiet ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht durch die Absolvierung eines Lehrgangs 'Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht' sowie den Nachweis einer bestimmten Anzahl bearbeiteter Fälle, die je nach Fachanwaltsbezeichnung variieren. Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wird erst nach einer Überprüfung dieser in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Voraussetzungen von den Rechtsanwaltskammern verliehen. Für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gilt dabei folgendes: § 5 s FAO
Bank- und Kapitalmarktrecht: 60 Fälle, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf die in § 14l Nr. 1 bis 9 bestimmten Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.
§ 14 l FAO
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, c) Kreditkartengeschäft,
4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsge- schäft einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
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