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Info Þber den Fachanwalt fÞr Transport- und Speditionsrecht
RechtsanwÃĪlte, die sich Fachanwalt fÞr Transport- und Speditionsrecht nennen dÞrfen, mussten dafÞr auf diesem Gebiet ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht durch die Absolvierung eines Lehrgangs 'Fachanwalt fÞr Transport- und Speditionsrecht' sowie den Nachweis einer bestimmten Anzahl bearbeiteter FÃĪlle, die je nach Fachanwaltsbezeichnung variieren. Der Titel Fachanwalt fÞr Transport- und Speditionsrecht wird erst nach einer ÃberprÞfung dieser in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Voraussetzungen von den Rechtsanwaltskammern verliehen. FÞr den Fachanwalt fÞr Transport- und Speditionsrecht gilt dabei folgendes: § 5n FAO
Transport- und Speditionsrecht: 80 FÃĪlle, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren. Die FÃĪlle mÞssen sich auf den in § 14 g Nr. 1 bestimmten Bereich und mindestens zwei weitere Bereiche der Nr. 2 bis 7 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 FÃĪlle.
§ 14g FAO
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
FÞr das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
(1) Recht des nationalen und grenzÞberschreitenden StraÃentransports einschlieÃlich des Rechts der allgemeinen GeschÃĪftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
(2) Recht des nationalen und grenzÞberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
(3) Recht des multimodalen Transports,
(4) Recht des Gefahrguttransports, einschlieÃlich diesbezÞglicher Straf- und BuÃgeldvorschriften,
(5) Speditionsversicherungsrecht,
(6) Internationales Privatrecht,
(7) Zollrecht und Zollabwicklung im grenzÞberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
(8) Besonderheiten der ProzessfÞhrung und Schiedsgerichtsbarkeit.
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