Verdachtskündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber
Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber werden oft mit der Frage konfrontiert, ob sie einem Mitarbeiter wegen des Verdachts einer erheblichen Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses eine außerordentliche Kündigung aussprechen dürfen und welche Voraussetzungen hieran geknüpft werden. Arbeitgeber müssen bei einem Verdacht einer erheblichen Pflichtverletzung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Aus Beweisgründen sollte der Arbeitgeber dies schriftlich tun, oder den Inhalt des Anhörungsgespräches gleich nach der Anhörung schriftlich fixieren und vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen. Möglich ist auch die Hinzuziehung eines Zeugen, der ein Verlaufsprotokoll über die Anhörung anfertigen soll. Damit kann verhindert werden, dass der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess z.B. behauptet, er sei nicht ordnungsgemäß oder zu einem anderen Sachverhalt angehört worden. Vor einer Verdachtskündigung empfiehlt es in jedem Fall, einen versierten Anwalt hinzuzuziehen, der dann gegebenenfalls auch die Anhörung zusammen mit dem Arbeitgeber durchführen kann.
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(9 Stimmen) AutorinRechtsanwältin Kathrin Walther - Torgau
Fachanwältin für Familienrecht
Leipziger Str. 25 04860 Torgau Telefon: 03421 71 89 42 http://www.walther-rechtsanwaelte.de
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